Geschichte

Entstehung

1967 wurden Franz-Josef Gresch, Werner Heim, Otto Brief, Richard Unterberger, Klaus Münstermann und weitere Dan-Träger vom Deutschen Dan-Kollegium damit beauftragt, Techniken aus Jiu Jitsu, Judo, Karate, Aikidō und anderen Kampfsportarten zu einem neuen Selbstverteidigungssystem zusammenzustellen. Auftraggeber war das Bundesinnenministerium, das für Polizei, Zoll, Justiz und Streitkräfte ein effektives, stiloffenes und stilübergreifendes System der waffenlosen Selbstverteidigung suchte. So fasste man aus den erwähnten Kampfkunststilen diejenigen Techniken zusammen, die für die tägliche Praxis dieser Berufsgruppen am besten erschienen. Da die „sanften“ Techniken gegenüber Tritten und Schlägen überwogen, nannte man das Ganze „Sanfte Kunst“, Ju-Jutsu. Die erste vollständige Fassung des neuen Regelsystems wurde am 22. April 1969 veröffentlicht.

1990 wurde der eigenständige Dachverband „Deutscher Ju-Jutsu-Verband“ gegründet, welcher unabhängig vom Deutschen Judo-Bund und dem Deutschen Dan-Kollegium ist. Die Bundesgruppe Ju-Jutsu im Deutschen Dan-Kollegium hat sich im Jahr 1992 aufgelöst. Im Jahr 2000 setzte der DJJV eine neue Prüfungsordnung in Kraft. Unter der Leitung von Bernd Hillebrand, 7. Dan und damaliger Technischer Direktor im DJJV, hat eine Arbeitsgruppe das Programm grundsätzlich überarbeitet. Aspekte des methodischen Aufbaus, Verbesserung des Zweikampfverhaltens und eine deutlich breitensportlichere Ausrichtung standen dabei im Vordergrund.

 

Entwicklung

Wegen seines offenen Konzepts fand Ju-Jutsu schnell Anhänger unter den Bediensteten der Sicherheitsbehörden (Polizei, Justiz, Bundespolizei, Zoll), die es als waffenlose Selbstverteidigung in ihrer Behörde kennen gelernt hatten. Diese trugen es aus den Behörden in Sportvereine, und bald entstanden unterschiedlichste Dachverbände, in denen Ju-Jutsu betrieben wurde. Um organisiert Sport in Form von Wettkämpfen zu betreiben und um einheitliche und vergleichbare Graduierungsstandards zu haben, erließen diese Verbände für ihre Bereiche gültige Prüfungs- und Wettkampfordnungen. So ist Ju-Jutsu in der Folge nicht mehr das so gänzlich offene System wie ehedem. Auch wenn diese Prüfungsordnungen den Umfang der Techniken nicht beschnitten, sondern lediglich festlegten, welche Techniken mindestens für eine Graduierung erbracht werden müssen, entstand für viele, auch viele Ju-Jutsuka, der Eindruck, dass es sich nur bei diesen Techniken um die „amtlichen“ Techniken handele. Verschiedenste Prüfungs- und Wettkampfvorschriften waren bundesweit verbreitet.